Zertifizierte Sachverständige

Im europäischen Rechts- und Wirtschaftsraums fehlte eine länderübergreifend anerkannte und bekannte Qualifikation für Sachverständige/Gutachter. Das System der öffentlichen Bestellung von Sachverständigen ist nur in Deutschland bekannt.

Ein europaweit einheitlich anerkannter Qualitätsnachweis wurde durch die Möglichkeit der Zertifizierung von Sachverständigen geschaffen. Die Zertifizierung richtet sich nach der DIN EN ISO/IEC 17024, die die DIN EN 45013 ablöste.

Der zertifizierte Sachverständige weist seine Qualifikation und persönliche Eignung in der Regel durch Prüfung nach.
Darüber hinaus hat er sich regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen zu unterziehen und nach fünf Jahren die Zertifizierung zu erneuern.